ALLGEMEINE LIZENZBEDINGUNGEN Plotterdateien

ALLGEMEINE

LIZENZBEDINGUNGEN

 

der

 

julicom GmbH,

Straße der Republik 27

65203 Wiesbaden

 

-nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt-

 

ü b e r

 

die Nutzung, Verwertung, Veröffentlichung und Verbreitung von sogenannten „Plotterdateien und den daraus hergestellten Plottervorlagen“ (die „Plotterdatei“) und in diesem Zusammenhang die Verwendung der Marke „kullaloo
(die „Marke“) durch

gewerblich tätige Abnehmer (nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt).

 

 

P R Ä A M B E L

 

1)      Der Lizenzgeber vermarktet unter der geschützten Marke Plotterdateien für den Einsatz in Hobbyplottern/Schneideplottern. Die Plotterdateien werden in Form von u.a. urheberrechtlich geschützten Plotter-Dateiformaten an gewerbliche und private Abnehmer kostenpflichtig angeboten. Der Lizenznehmer bietet Produkte aus dem Bereich Handarbeit an und möchte die Plotterdateien im Rahmen seines Gewerbes zur Herstellung von Produkten nutzen, indem die daraus hergestellten Plottermotive von ihm auf diverse Trägermaterialien wie z.B. Taschen geplottet werden.

 

2)      Diese Bedingungen finden keine Anwendung auf den Erwerb von Plotterdateien zum ausschließlich privaten Gebrauch bzw. zum ausschließlich gewerblichen Kleinstserien-Gebrauch von max. 20 Stück pro Plottermotiv. Für diese gelten gesonderte Lizenzbedingungen.  

 

3)      Nutzungsrechte in Bezug auf die Plotterdateien  und/oder die Marke werden ausschließlich nach diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen gewährt. Andere vertragliche Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden, auch ohne, dass dies ausdrücklich ausgeschlossen ist, keine Anwendung. Sofern Nutzungsarten in diesen Bedingungen nicht geregelt werden, sind solche nicht Bestandteil der gewährten Nutzungsrechte.

 

 

§ 1

Vertragsgegenstand

 

1)      Die dem Lizenznehmer an einer Plotterdatei eingeräumten Nutzungsrechte beziehen sich auf die jeweilige konkrete Design-Serie welche der Lizenznehmer erworben hat und für welches die zusätzlich erworbene Lizenzerweiterung zur gewerblichen Nutzung gelten soll. Dies hat der Lizenznehmer beim Kauf der Lizenzerweiterung dem Lizenzgeber schriftlich mitzuteilen.

 

§ 2

Nutzungsrechte

 

 

1)          Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer an der erworbenen Plotterdatei ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, zeitlich beschränktes, räumlich und inhaltlich beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein, das Werk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz  in seinem Betrieb für eigene Zwecke gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Dies bedeutet, dass der Lizenznehmer berechtigt ist, auf Basis des Werkes Produkte aus dem Bereich Handarbeit herzustellen.

 

2)          Der Lizenznehmer ist im Rahmen der Herstellung des Produktes auf Basis der Plotterdateien uneingeschränkt frei. Bei der Benutzung ist jedoch zu beachten, dass die Plotterdateien im Original, bzw. digital im Hauptcharakter unverändert (Ergänzungen wie Schriften u. Texte sind erlaubt) auf beliebigen Trägermaterialen (z.B. Taschen, Kissen, sonstigen Textilien, etc.) verwendet und dann als Endprodukte verkauft werden dürfen.

 

3)          Der Lizenznehmer ist jedoch unter anderem nicht berechtigt, die Plotterdatei oder daraus geplottete Motive in Teilen oder gänzlich zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, weiter zu veräußern, Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu bearbeiten oder in irgendeiner Form zu verändern, insbesondere nicht durch die Verwendung technischer Hilfsmittel.  Das Erstellen und/oder Veräußern von physischen Plottermotiven ist jedoch im gewerblichen Nutzungsbereich gestattet.

 

4)          Die Nutzung der Plotterdateien erfolgt höchstpersönlich durch den Lizenznehmer oder seine Mitarbeiter. Es ist nicht gestattet, Dritten die Nutzung zu überlassen – auch nicht diese zur Herstellung eigener Produkte einzusetzen, es sei denn, dies wurde nach Rückfrage des Lizenznehmers vom Lizenzgeber ausdrücklich schriftlich gestattet. Die Plotterdatei darf ansonsten nur dazu genutzt werden, Produkte durch den Lizenznehmer persönlich herzustellen (keine Massenproduktion).

 

5)          Der Lizenznehmer vertreibt die auf Basis der Plotterdatei hergestellten Produkte ausschließlich in eigenem Namen oder unter Marken, die ausschließlich in seinem Eigentum stehen oder durch ihn genutzt werden. Der Lizenznehmer wird jedoch die entsprechende Verkaufs-Präsentation in seinem Online-Shop/Web-Angebot für jedes dieser Produkte, gut erkennbar für den potenziellen Käufer, mit folgendem Hinweis versehen: „Plottermotiv: kullaloo – Kreatives für Kinder“.

 

6)          Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor auf eine aus seiner Sicht begründete für die Marke nachteilige Präsentation der Produkte hinzuweisen und den Lizenznehmer aufzufordern, den vorstehenden Hinweis zukünftig nicht zu verwenden oder anders zu platzieren.

 

7)          Die auf Basis der Plotterdateien entstehenden Produkte sind mindestens zu Preisen anzubieten, die ein durchschnittlicher Lizenznehmer in der Regel auch für seine eigenen Produkte ansetzt. Sonderaktionen, Sonderpreise und Rabattaktionen oder ähnliches sind in einem üblichen Rahmen zulässig.  

 

8)          Der Lizenzgeber kann die Einräumung der Nutzungsrechte jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Lizenznehmer die Nutzungsbedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung durch den Lizenzgeber nicht sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Lizenznehmer, die Plotterdateien sowie sonstige angefertigte  Kopien unverzüglich herausgeben bzw. unwiderruflich löschen und dies versichern.

 

 

 

 

 

§ 3

Sach- und Rechtsmängel

 

1)     Die Auswahl der zu verwendenden Materialien (Flexfolien, Flockfolien, etc.) und die Verantwortung für die Umsetzung des Werkes obliegen allein dem Lizenznehmer. Der Lizenzgeber übernimmt – soweit dies nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhalten des Lizenzgebers beruht – diesbezüglich keine Haftung und keine Gewährleistung, insbesondere im Hinblick auf eine von der Plotterdatei (nicht zulässige) abweichende Umsetzung. Der Lizenzgeber trifft keine Aussage und übernimmt keine Verantwortung hinsichtlich der Geeignetheit des Produktes auf Basis des Werkes bzw. der Verwendung der vom Lizenznehmer gewählten Materialien. Dies gilt auch im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter (u.a. Urheber-, Marken-, und Geschmacksmusterechte) aufgrund der konkreten Verwendung des von dem Lizenznehmer auf Basis des Werkes hergestellten Produktes.

 

2)     Die Verantwortung, dass im Hinblick auf die hergestellten Produkte, die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, liegt allein beim Lizenznehmer. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass im Rahmen des Vertriebs von Spielwaren gesetzliche Vorschriften gelten, die einzuhalten sind. Der Lizenznehmer wird angehalten, sich vor Vertrieb der Produkte kundig zu machen. 

 

3)     Sollten Dritte gegenüber dem Lizenznehmer Schutzrechte in Bezug auf die Plotterdateien bzw. die damit hergestellten Plottermotive geltend machen, so wird er den Lizenzgeber hierüber umgehend schriftlich unterrichten.    

 

 

§ 4

Haftung

 

1)          Die unbeschränkte Haftung des Lizenzgebers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie in Fällen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Ersetzt werden bei einfacher Fahrlässigkeit nur unmittelbare, vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Entgangener Gewinn wird nicht ersetzt.

 

 

 

§ 5

Verjährung

 

1)      Ansprüche des Lizenznehmers wegen Sach- oder Rechtsmängel verjähren innerhalb eines Jahres ab der zur Verfügung Stellung der Plotterdateien. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten sofern aufgrund eines Rechtsmangels die Herausgabe der Plotterdateien an einen Dritten verlangt werden kann.

 

2)      Für sonstige Ansprüche des Lizenznehmers aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen (§ 199 Abs. 3 und 4 BGB).

 

 

§ 6

Lizenzzeitraum und Vertragsbeendigung

 

 

1)          Die Einräumung der Nutzungsrechte für das jeweilige Werk erfolgt für den Zeitraum von einem Jahr beginnend mit dem 1. Tag des Folgemonats des erstmaligen Kaufs der Lizenzerweiterung zur gewerblichen Nutzung durch den Lizenznehmer. 

 

2)          Das Recht zur Nutzung und Verwertung des Werkes, sowie Verwertung, Verbreitung und Veröffentlichung der Produkte auf Basis des Werkes gemäß diesem Vertrag endet mit Ablauf des Lizenzzeitraumes gemäß vorstehender Ziffer 1), ohne dass es einer besonderen Kündigung Seitens des Lizenzgebers bedarf.

 

3)          Eine Verlängerung der Lizenzdauer erfolgt nur aufgrund einer Verlängerung der Nutzungsrechte der Plotterdateien, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer zum Ablauf des Lizenzzeitraumes anbieten kann. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer hierüber frühzeitig vor Ablauf informieren.

 

 

 

§ 7

Schlussbestimmungen

 

1)      Dieser Vertrag enthält die einzige Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien. Sonstige Vereinbarungen und/oder Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel.

 

2)          Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Für diesen Fall vereinbaren die Parteien, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen und des wirtschaftlich Zumutbaren, den Vorstellungen der Parteien am nächsten kommt.

 

3)      Dieser Vertrag unterliegt dem Deutschen Recht. Gerichtsstand für alle diesen Vertrag betreffenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main.  Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.