Sicheres Spielzeug: Was ist Spielzeug?

18 Apr
2013
Sicheres Kinderspielzeug: Was ist Spielzeug?

Bevor man sich durch all das Informationschaos bezüglich dem Thema rechtskonformes und sicheres Spielzeug wühlt, sollte man zunächst eine Frage für sich klären: Gilt mein Produkt überhaupt als Spielzeug? Viele Sachen, die man eigentlich nicht dafür halten würde, gelten nach EU-Recht als Spielzeug und müssen damit nach den entsprechenden Normen geprüft werden.

Das ist Spielzeug

Jetzt aber Butter bei die Fische: Was versteht man denn nun unter Spielzeug? Was fällt nicht in diese Kategorie? Die EU-Richtlinie 2009/48/EG gibt folgendes vor:

Alles, was (auschließlich oder nicht ausschließlich) dazu bestimmt ist, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden, ist als Spielzeug zu betrachten.

Hierunter fallen also beispielsweise alle möglichen Kuscheltiere, Schnuffeltücher und alles, was im entferntesten für ein Kind als animierend zum Spielen wahrgenommen werden könnte (also z.B. auch Kissen genäht in Tierform und sogar Tierspielzeug!). Entscheidend bei der Bewertung, ob es sich um ein Spielzeug handelt, ist daher also nicht die vom Hersteller beabsichtigte Verwendung, sondern die vernünftigerweise von einem Kind zu erwartende Verwendung.

Kurzum: Sieht das Kind den Gegenstand und denkt „oaarhhh, cool, will ich haben, will ich knuddeln, will ich mit spielen“, dann IST es Spielzeug. Ob der Gegenstand eigentlich für einen Hund zum Draufrumkauen gedacht ist, spielt dabei keine Rolle.

Die Ausnahmen

In der EU-Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug sind aber auch einige Ausnahmen von Produkten aufgeführt, welche im Sinne der Richtlinie nicht als Spielzeug gelten.

Einige davon hier mal in einer kurzen Übersicht (die vollständige Liste gibt es im Anhang 1 der Spielzeugrichtlinie, S. 20):

  • Dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten
  • Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie gehören:
    a) original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle,
    b) Bausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen,
    c) Folklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel,
    d) Nachbildungen von historischem Spielzeug und
    e) Nachahmungen echter Schusswaffen
  • Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen
  • Schnuller für Säuglinge
  • Mode-Accessoires für Kinder, die nicht als Spielzeug gedacht sind

Babyartikel

Laut der Richtlinie 2005/84/EG bezeichnet man als Babyartikel „jedes Erzeugnis, das dazu bestimmt ist, den Schlaf, die Entspannung, die Hygiene, das Füttern und das Saugen von Kindern zu erleichtern“.

Das heißt, im Prinzip sind Babyartikel alle Gegenstände rund um den Säugling, angefangen bei „Bett, Bettwäsche, Plastikbadewanne bis hin zu Wickelauflage, Kinderwagen, Buggy, Babywippe, Laufstall und Hochsitz sowie Fläschchen, Schnuller, Löffel und vieles mehr“.

Quelle: http://www.dolceta.eu/osterreich/Mod3/Was-ist-ein-Babyartikel.html

Auf der Website des Vereins Wir machen Spielzeug e.V. finden sich weitere Beispiele für Babayartikel:

Bezüglich der Kennzeichnungspflicht verhält es sich mit Babyartikeln so: Sie fallen unter die Richtlinie über die allgemeinen Produktsicherheit und dürfen daher NICHT mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Trotzdem werden Babyartikel wohl oft nach den Normen der EN 71 geprüft, denn sie weisen an sich ja ähnliche Risiken auf wie Spielzeug auf.

Quelle: http://www.dolceta.eu/osterreich/Mod3/Was-ist-ein-Babyartikel.html

 

Anhand dieser Definitionen kann nun also jeder Hersteller für sich bestimmen, ob das erstellte Produkt als Spielzeug zu betrachten ist.

Wenn du diese Frage für dich mit ja beantworten kannst, dann freue ich mich über einen neu gewonnenen Leser meiner Beitragsreihe „Spielzeugsicherheit“ :). Denn ich werde in den folgenden Posts näher darauf eingehen, was man als Spielzeughersteller alles beachten muss, um sicheres Spielzeug herzustellen und hoffe du bist dabei 🙂

Als nächstes stehen die „Spielzeugrichtlinie & wichtige Dokumente“ auf dem Plan…

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