Heute geht es um die wichtige Frage „Was ist CE Kennzeichnung“ und die EG-Konformitätserklärung. Mit der EG-Konformitätserklärung erklärt man als Hersteller eines Spielzeugs, dass dieses den gefordeten Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen entspricht. Und für viele Kleinhersteller ist sie zusammen mit der CE Kennzeichnung das herbeigesehnte Ziel eines langen, nervenaufreibenden Prüfprozesses… 🙂
Durch die Erstellung der EG-Konformitätserklärung bestätigt man das positive Ergebnis des durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahren. Sie ist damit die Basis für die CE-Kennzeichnung des entsprechenden Spielzeugs. Denn: Mit der Ausstellung der Konformitätserklärung übernehmt ihr als Hersteller die Verantwortung für die Konformität eures Spielzeugs mit sämtlichen geltenden Anforderungen. Damit klärt sich auch die Frage „Was ist CE Kennzeichnung“: Denn das CE-Zeichen dokumentiert Konformität eures Spielzeugs für den Endverbraucher.
Was ist CE Kennzeichnung?
Wie die EU-Richtlinie 2009/48/EG beschreibt: „Die CE-Kennzeichnung bringt die Konformität eines Spielzeugs zum Ausdruck und ist die sichtbare Folge eines ganzen Prozesses der die Konformitätsbewertung im weiteren Sinne umfasst.“
Quelle: Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug, 2009, S.4
Das CE-Kennzeichen kann übrigens jeder Hersteller von Spielzeug selbst anbringen, unabhängig davon, ob er die Erfüllung aller Vorgaben und Richtwerte überprüft hat (bzw. hat überprüfen lassen). Das heißt, ein mit einem CE-Kennzeichen versehenes Spielzeug liefert dem Endverbraucher erst einmal NICHT die abschließende Gewissheit, dass das Spielzeug alle Sicherheitsanforderungen erfüllt. Der Hersteller könnte die Erfüllung auch einfach nur behaupten und sein Spielzeug mit CE-Kennzeichnung auf den Markt bringen, den Prüfprozess selbst aber gar nicht durchführen. Davon ist aber natürlich dringend abzuraten!!!
Die Vorlage für die EG-Konformitätserklärung findet sich in der EU-Richtlinie 2009/48/EG S.33. Hier ein Beispiel einer EG-Konformitätserklärung der IHK Koblenz:
Die Konformitätserklärung ist in der Sprache abzufassen, welche der Mitgliedsstaat vorgibt, in dem das Spiezeug in Verkehr gebracht wird. Sie ist 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen des Spielzeugs aufzubewahren.
Hallo,
die Erklärung ist eine EU-Konformitätserklärung, EG ist bereits lange ersetzt durch EU…
das EG ist auch in den meisten Richtlinienbezeichnungen schon durch EU ersetzt, die Behörden sind da leider etwas langsam, aber das kennt man ja 😉
Grüße,
K. Böcher