Technische Unterlagen werden zwar im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens erstellt, aber ich würde sie als die abschließende Dokumentation aller durchgeführten Bewertungs- und Prüfverfahren bezeichnen. Sie stellen damit die Ziellinie dar, um ein selbst hergestelltes Spielzeug (endlich) auf den Markt zu bringen.
Technische Unterlagen müssen auf einen Blick darlegen, dass das Produkt die gestellten Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie hinsichtlich Gestaltung, Herstellung und Betrieb erfüllt.
Hier der Überblick, was technische Unterlagen (sofern für die Bewertung relevant) konkret umfassen müssen:
- ausführliche Beschreibung zu Gestaltung und Herstellung eures Spielzeugs
- Liste der verwendeten Bestandteile und Materialien inkl. der Sicherheitsdatenblätter für verwendete chemische Stoffe
- durchgeführte Sicherheitsbeurteilung(en) bzgl. chemischer, physikalischer und elektrischer Aspekte sie Entflammbarkeit, Hygiene, Raddioaktivität
- Beschreibung des angewendeten Konformitätsbewertungsverfahrens
- Kopie der EG-Konformitätserklärung
- Anschrift der Herstellungs- & Lagerorte
- Kopie der Unterlagen, die ggf. an notifizierte Stelle übermittelt wurde
- bei interner Fertigungskontrolle: Prüfberichte und Beschreibung der Mittel, mit denen Übereinstimmung der Produktion mit harmonisierten Normen sichergestellt wird oder
- bei Baumusterprüfung: Kopie der EG-Baumusterbescheinigung und Beschreibung der Mittel, mit denen Übereinstimmung der Produktion mit der in der EG-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Bauart gewährleistet wird
Das ganze sieht schlimmer aus, als es ist :). Denn wenn man alle Prüfungen und Bewertungen, die vorher nötig sind, durchgeführt hat, dann hat man eigentlich fast alle diese Dokumente schon erstellt. Man muss sie eventuell noch in Form bringen und zusammen ablegen, aber der Großteil der Arbeit ist gemacht!
Technische Unterlagen müssen übrigens die 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen des Spielzeugs nicht zwangsläufig auf Papier aufbewahrt werden, sondern können in jedem beliebigen Format aufbewahrt werden.Wichtig ist jedoch, dass die Aktualität der Unterlagen bzgl. Änderungen am Spielzeug oder an den Vorschriften bzw. geltenden Normen sichergestellt ist.
Eine gute Vorlage, welche euch die Erstellung der technischen Unterlagen erleichtert, liefert das in meinem Beitrag Hausaufgaben & wichtige Dokumente erwähnte Self Certification Package. Da es sich bei der Spielzeugsicherheitsrichtlinie ja um eine EU-Richtlinie handelt, hilft euch diese Vorlage auf jeden Fall weiter.
Partnerschaft mit Wir machen Spielzeug e.V.:
Zum Abschluss unserer kleinen Beitragsreihe zum Thema Spielzeugsicherheit gibt es erfreuliches zu verkünden: Steffi und Nadja, beides TÜV geprüften Fachkräfte für Spielzeugsicherheit und im Vorstand des Vereins „Wir machen Spielzeug e.V.“ haben von unserer Beitragsreihe erfahren und freundlicherweise angeboten, uns mit ihrem Expertenwissen zu unterstützen und die Beiträge nochmal auf inhaltliche Korrektheit zu überprüfen. Das finden wir natürlich eine super Idee, denn so können nicht nur wir, sondern ihr alle davon profitieren!
Sobald die Beiträge von den beiden überarbeitet sind, werden diese dann auf blog.kullaloo.de und auf der Webseite des Vereins www.wirmachenspielzeug.de für euch verfügbar sein und ihr habt die Möglichkeit, euch völlig kostenlos ein Basiswissen zum Thema Spielzeugsicherheit anzulesen. Super, oder?
Wenn es dann konkreter wird und ihr euer Spielzeug selbst testen möchtet, dann könnt ihr euch immer noch überlegen, ob ihr euch zumindest beim ersten mal fachkundig beraten lasst. Wir nehmen gerade eines der Beratungsangebote von Steffi & Nadja für die CE-Zertifzierung unseres ersten Kuscheltiers in Anspruch und können dies absolut empfehlen. Weitere Infos hierzu findet ihr unter http://www.wirmachenspielzeug.de/beratung/.