Sicheres Kinderspielzeug: Richtlinie & wichtige Dokumente

25 Apr
2013
Sicheres Kinderspielzeug: Richtlinie & wichtige Dokumente

Um sicheres Kinderspielzeug herzustellen bedarf es der erfolgreichen Bewältigung zweier großer  Herausforderungen: Informationswirrwarr und Beamtendeutsch. Man muss sich durch einen wahren Gesetzesdschungel kämpfen und wenn man Pech hat, ist man Ende noch ratloser als zuvor. Hier gebe ich deshalb einen kleinen Überblick über jene Dokumente, die man als Basis für die gewerbliche Herstellung von selbstgemachtem Spielzeug benötigt und ein paar Tipps zu solchen Dokumenten, die einem wirklich helfen…

Wie die meisten, die sich mit dem Thema beschäftigen, und ich als alte “Web-Tante” besonders, habe ich meine Recherche zum Thema Spielzeugsicherheit im Internet gestartet. Und tatsächlich kann man sich die meisten Informationen übers Netz zusammen suchen. Aber ganz ehrlich gesagt: ES DAUERT. Es gibt so viele Infos, deutsch und englisch, in Form von Richtlinien oder privaten Statements in Foren oder auf Webseiten… unglaublich.

Damit es euch nicht ebenso ergeht bzw. ihr zumindest wisst, wo ihr anfangen müsst mit euren Recherchen, habe ich eine Liste mit den für mich wichigsten Dokumenten zusammengestellt.

  1. Spielzeugsicherheit Richtlinie 2009/48/EG

    Die EU-Richtlinie 2009/48/EG des europäischen Parlaments über die Sicherheit von Spielzeug  ist meinen Recherchen nach eine Ausgliederung aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz regelt, dass alle in Deutschland verkauften Produkte sicher und nicht gesundheitsgefährdend sind. Die EU-Richtlinie 2009/48/EG enthält zusätzlich spezielle Anforderungen zum Schutz von Kindern. Jedes in der EU verkaufte Spielzeuge, eingeschlossen handgemachte Spielzeuge, müssen die Anforderungen der EU Spielzeugsicherheitsrichtlinie erfüllen und dies durch eine CE-Kennzeichnung zum Ausdruck bringen.

  2. Erläuternde Leitlinien zur Richtlinie 2009/48/EG

    Ergänzend zur EU-Richtlinie gibt es noch einige weitere relevante Dokumente, die die Anwendung der  EU-Richtlinie 2009/48/EG erleichtern sollen (was schon einiges über die Richtlinie aussagt, wenn man dazu extra nochmal Erklärungen veröffentlicht). Dazu gehören die “Erläuternden Leitlinien zur Richtlinie 2009/48/EG“. Diese sind dafür da, bestimmte Sachverhalte und Verfahren aus der EU-Richtlinie genauer zu erklären.

  3. Technische Unterlagen zur Richtlinie 2009/48/EG

    Ebenfalls kostenlos und eine Ergänzung zur EU-Richtlinie sind die  “technischen Unterlagen zur Richtlinie 2009/48/EG. In diesem Dokument geht es hauptsächlich darum, wie man die notwendigen technischen Unterlagen für sein Spielzeug anlegt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der durchzuführenden Sicherheitsbewertung (welche Gefahren gehen vom Spielzeug aus).

  4. DIN EN-71

    Ein weiteres wichtiges Dokument zur Regelung von Spielzeug-Sicherheit sind die (kostenpflichtigen) spielzeugrelevanten Teile der DIN EN-71-Normen. Diese konkretisieren die teilweise recht unkonkret gehaltenen Formulierungen der EU Richtlinie. Man kann sich diese DIN EN-71 quasi als Handbuch zur ordnungsgemäßen Spielzeugherstellung vorstellen. Insgesamt besteht die EN-71 aus 11 Teilen. Die drei wichtigsten sind EN71-1 über die physikalischen und mechanischen Eigenschaften von Spielzeug, die EN 71-2 zur Entflammbarkeit und die EN 71-3, die sich um die Schadstoffbelastung von Spielzeug kümmert.

Diese 4 Dokumente bilden sozusagen die Basis, den gesetzlichen Rahmen, den ihr kennen solltet, um alle Vorgaben für die Herstellung von sicherem Spielzeug einzuhalten.

Weiteres hilfreiches Material

Ich bin bei meinen Recherchen aber auch noch auf zwei weitere Dokumente gestoßen, die mir den Einstieg in das Thema erleichtert haben. Denn die oben genannten “Basisdokumente” sind zum einen sehr umfangreich, zum anderen aber doch teilweise sehr zäh und sperrig zu lesen. Beamtensprache eben.

Deshalb war ich froh, dass ich über die Info-Broschüre der europäischen Kommission gestolpert bin. Die fasst die Veränderungen zusammen, die mit der Verabschiedung der aktuellen Spielzeugrichtlinie im Vergleich zur Vorgängerversion einhergingen. Die Broschüre ist aber auch eine gute Zusammenfassung in Bezug auf die Anforderungen der Richtlinie bei der Herstellung von Spielzeug.

Am meisten geholfen hat mir aber das “Self-Certification Pack for Handmade Soft Toys“, welches die britische Conformance Ltd. für 30 £  über ihre Webseite vertreibt. Das war zwar eine kleine Investition und dann auch nur in Englisch erhältlich, aber so konkrete und praxisnahe Informationen, wie man “Spielzeugsicherheitsrichtlinien-konformes” Spielzeug herstellt, habe ich sonst nirgends im Web gefunden. Hier werden alle notwendigen Tests zur Erfüllung der Vorgaben aus den EN 71 Normen genau beschrieben und alle zu beachtenden Grenzwerte aufgeführt. Das heißt, die meisten Tests kann man theoretisch selbst vornehmen. Was es mit den Tests und Grenzwerten genau auf sich hat, werdet ihr im Laufe meiner Beitragsreihe noch erfahren.

Der Verein für Spielzeug-Kleinhersteller

Wir machen Spielzeug e.V.

Darüber hinaus lohnt noch ein Blick auf die Webseite des Vereins “Wir machen Spielzeug e.V.”, wo ihr ebenfalls hilfreiche Infos zum Einstieg findet. Der Verein ist ohnehin eine klasse Sache und ich bin seit einiger Zeit dort auch Mitglied. Neben dem durchaus sehr positiven Nebeneffekt, dass man als Vereinsmitglied kostenlosen Zugang zu den ziemlich teuren EN-71 Normen bekommt, bietet der Verein eine berufliche Gemeinschaft. Er unterstützt Spielzeug-Kleinhersteller dabei, “qualitativ hochwertiges und den gültigen Normen entsprechendes Spielzeug auf wirtschaftliche Weise herzustellen.” Außerdem könnt ihr hier zukünftig als Vereinsmitglied auch vergünstige Beratung zu relevanten Themen der Spielzeugherstellung in Anspruch nehmen. Also, schaut es euch an, vielleicht ist es ja auch was für euch :).

So würde ich vorgehen

Meine Empfehlung an alle, die ebenfalls Spielzeug für den gewerblichen Zweck herstellen wollen: Kauft euch das Self-Certification Pack und studiert zusätzlich die kostenlose Info-Broschüre der EU-Kommission. Zusammen mit den Infos des “Wir machen Spielzeug”-Vereins und meiner Beitragsreihe solltet ihr ein solides Grundwissen zur Spielzeugsicherheit bekommen. Nur, wenn man weiß, was es mit der Konformität von Spielzeug und der damit verbundenen CE-Kennzeichnung auf sich hat, kann man rechtskonformes Spielzeug herstellen. Bzw. abschätzen, ob sich die gewerbliche Herstellung von Spielzeug (finanziell) lohnen wird.

Denn das ist meine wichtigste Erkenntnis aus den ganzen Recherchen: Der zeitliche und finanzielle Aufwand, die Konformität eigener Produkte sicherzustellen, sollte im Verhältnis stehen zu dem, was man sich von der Herstellung von selbstgemachtem Spielzeug verspricht. Rein wirtschaftlich betrachtet wird es sich wahrscheinlich nicht lohnen, wenn man nur ab und an ein Einzelstück herstellt und verkauft.

Nächste Woche geht es weiter mit Begriffsdefinitionen & Pflichten des Herstellers.

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5 Kommentare

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  1. Juliane Artikelautor

    Hallo Torstano,

    das Imaginarium ist super, das kenne ich 🙂 Dieser Blogpost richtet sich eher an Leute, die selber Spielzeug machen, aber es ist generell ein sehr wichtiges Thema und super, wenn Hersteller darauf achten und hinweisen!
    LG Juliane

  2. Anna Saalmann

    Hallo Ihr,
    vielen Dank für die tolle Zusammenfassung. Sehr verständlich und nimmt mir wirklich die Angst vorm “Selbermachen”. Ich werde das Thema jetzt angehen, bzw. habe gemerkt, dass ich unbewusst schon einiges geschafft habe.

    Eine Frage hätte ich allerdings noch. Ich wollte mir Self Certification Package als USB-Einheit bestellen. Da habe ich die Nachricht erhalten, dass für meinen Standort keine Versandeinheit gibt. Ich wohne in NRW. Gibt es hier auch eine Online-Version?

    Vielleicht kannst Du mir ja weiterhelfen.

    Vielen Dank

    Lieben Gruß

    1. Juliane Artikelautor

      Liebe Anna,

      puh da habe ich leider keine Ahnung was das zu bedeuten hat, tut mir leid… hoffe du hast inzwischen eine Lösung gefunden!

      Liebe Grüße,
      Juliane

  3. Anika

    Sehr toller Beitrag! Ich habe überlegt Holzspielzeug mit Geburtsdaten zu bekleben. Ich bin sogar auf einen Shop Gestoßen der personalisiertes Holzspielzeug herstellt, dass wäre vielleicht auch eine weiter Möglichkeit ein Unternehmen zu gründen ohne selber Spielzeug herzustellen! Was meinst du dazu? Liebe Grüße Anne

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